July 28, 2008

Polen

Filed under: Polen — admin @ 8:57 pm


Visabestimmungen und Die Schengen-Zone

Am 21. Dezember 2007 wird Polen zusammen mit den 8 anderen neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Schengen-Zone beitreten – einem Gebiet ohne Kontrollen an den Binnengrenzen, das von 24 Staaten gebildet wird1 . Diese Länder haben einheitliche Grundsätze für die Einreise und den Kurzaufenthalt auf ihrem Territorium angenommen.

Um in den Schengen-Raum einreisen zu können, müssen die Bürger aus Drittländern ein gültiges Reisedokument sowie in Visum (Sichtvermerk) besitzen, wenn dieses gefordert ist. Sie müssen auch die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • das Reiseziel und die Bedingungen des vorgesehenen Aufenthalts begründen, über genügend Mittel für den Unterhalt besitzen, sowohl während des geplanten Aufenthalts als auch für die Rückkehr in das Land ihres Wohnsitzes oder für den Transit in einen Drittstaat, in den diese Person eine garantierte Einreise hat, oder in der Lage sein, legal die oben genannten Mittel zu erwerben;
  • sie dürfen sich nicht auf der Liste von Personen befinden, denen eine Einreise versagt wurde;
  • sie dürfen nicht als Personen gelten, die die öffentliche Ordnung verletzten könnten, die Sicherheit oder die internationalen Beziehungen einer der Vertragsparteien.

Nach Passieren der Grenzkontrolle können sie sich frei in der Schengen-Zone bewegen. Die Aufhebung der Kontrolle an den Grenzübergängen auf den Flughäfen erfolgt in den neuen Schengen-Staaten erst gegen Ende März 2008.

Die Schengen-Staaten geben folgende Arten einheitlicher Visa aus, die den Besitzer zur Einreise und zum Aufenthalt auf dem Schengen-Territorium berechtigen:

  • Flughafenvisum (A) – gültig nur für Flugreisende, es ermöglicht dem Inhaber nicht, die Transitzone des Flughafens zu verlassen,
  • Transitvisum (B) - berechtigt zum Transit über das Schengen-Territorium innerhalb von 5 Tagen,
  • Kurzzeitvisum (C) - ermöglicht den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen auf dem Schengen-Territorium, innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Einreise.

Außer den einheitlicher Visa stellen die Schengen-Staaten nationale Langzeitvisa (D) sowie Aufenthaltserlaubnisse aus, die nur auf dem Territorium des ausstellenden Landes gültig sind.

Die nationalen Langzeitvisa gestatten ihren Besitzern den visumfreien Transit über das Territorium der anderen Staaten der Schengen-Zone innerhalb von nicht mehr als 5 Tagen.

Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen, die von einem Schengen-Staat ausgestellt worden sind, können die Schengen-Zone bereisen, jedoch nicht länger als 3 Monate.

Visa und Aufenthaltserlaubnisse, die von Polen nach dem 21. Dezember 2007 ausgestellt werden

Am 21. Dezember 2007 beginnt Polen mit der Ausstellung der einheitlicher Visa (A,B,C), die auf dem gesamten Schengen-Territorium gültig sind, und die Ausstellung von langfristigen nationalen D-Visa und Aufenthaltserlaubnissen, die nur in Polen gültig sind, wird fortgesetzt.

Die Inhaber polnischer Visa D (der sowohl vor dem 21. Dezember 2007 als auch danach ausgestellten) werden innerhalb von nicht mehr als 5 Tagen als Transitreisende durch andere Staaten der Schengen-Zone durchreisen können.

Inhaber polnischer Aufenthaltserlaubnisse können sich auf dem Territorium anderer Schengen-Staaten innerhalb von nicht mehr als 90 Tagen frei bewegen.

Polnische Kurzzeitvisa, die vor dem 21. Dezember 2007 ausgestellt worden sind, werden nicht automatisch zu Schengen-Visa. Diese Visa bleiben für den in ihnen genannten Zeitraum gültig, aber ihre Inhaber sind nur zur Einreise und zum Aufenthalt auf dem Territorium der Republik Polen sowie zum Transit durch Zypern, Tschechien, Lettland, Malta, Slowakei, Slowenien und Ungarn berechtigt.

Einreisebedingungen für Bürger von Drittstaaten, die der Visumpflicht unterliegen

Bürger aus Drittstaaten können nach Polen einreisen, wenn sie im Besitz eines der nachfolgenden Dokumente sind:

  • Einheitliches Schengen-Kurzzeitvisum (C),
  • Polnisches nationales Langzeitvisum (D),
  • Gültiges polnisches Visum C oder D, ausgestellt vor dem 21. Dezember,
  • Erlaubnis zum Aufenthalt in Polen,
  • Ein von einem anderen Schengen-Staat erteilter Aufenthaltstitel.

Nur für Transitzwecke gültige Dokumente:

  • Einheitliches Schengen-Flughafenvisum (A) – nur auf dem Flughafen
  • Einheitliches Schengen-Transitvisum (B),
  • Gültiges polnisches Visum (A) oder (B), ausgestellt vor dem 21. Dezember,
  • Visum (D), ausgestellt durch ein anderes Land der Schengen-Zone,
  • Gültiges Visum (C), ausgestellt vor dem 21. Dezember 2007 durch ein Mitgliedsstaat, der der EU im Jahre 2004 beigetreten ist,
  • Eine durch die Schweiz oder Liechtenstein ausgestellte Aufenthaltserlaubnis.

Al. J. Ch. Szucha: Schengen-Zonen.
http://www.berlin.polemb.net/index.php?document=955, Rev. 28.07.2008

One Response to “Polen”

  1. 1
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